Da Ursula - ihren Vetter Bernd Riedle – vor ihrem Tod notariell zum Testamentsvollstrecker berufen hatte, musste er prüfen lassen, ob die zahlreich angemeldeten, privaten Ansprüche an den „Nachlass Ursula Dethleffs“ rechtens wären. Von den Rechtsanwaltskanzlei Zeifang & Partner in Ravensburg wurde auf Grundlage des Erbvertrags von 1961 zusammen mit dem Stiftungsvertrag vom 20.04.1994 das Gutachten am 4. Mai 1994 erstellt. Das für Vorstand und Beirat der Stiftung überraschende, aber eindeutige Ergebnis war:
- Sämtliche Ansprüche auf Grund von Schenkungen usw. durch Ursula Dethleffs sind unwirksam, wenn sie nicht von ihrem Vater Arist Dethleffs notariell und damit schriftlich beurkundet worden waren oder von ihm nachträglich genehmigt wurden.
- Die Stiftung ist unwirksam – sie widerspricht dem seit 1961 gültigen, unveränderten Erbvertrag.
Die Stiftung musste vom Notar aufgehoben werden.
Einsprüche des für Stiftungen zuständigen Regierungspräsidiums Tübingen gab es nicht
Einige Berater – vor allem Prof. Dr. Hans Hofstätter.- widersprachen heftig. Sie fragten: Hätte Riedle nicht - trotz des gültigen Erbvertrages - den widersprechenden Willen der todkranken Ursula Dethleffs erfüllen müssen? War der erblindete Arist Dethleffs nicht überfordert? Warum hat Riedle die Gründung der Stiftung ablehnen können?
Dabei hatte Riedle gar nichts abgelehnt. Abgelehnt hatte das Gericht - es stimmte dem Gutachten der Rechtsanwälte zu.
Das änderte aber nichts daran, dass einige „Honoratioren“ gegen Riedle Stimmung machten. Man glaubte wohl mit der Behauptung, er sei ein Erbschleicher, ihm doch noch die Zustimmung zur Stiftung aufdrängen zu können - so wie zuvor Ursula Dethleffs "beraten" worden war.
Weder eine Notiz noch eine Rechnung für Beratung über 50.000 DM wurde im Nachlass von Ursula Dethleffs gefunden. Sie war erst nach dem Tod von Ursula Dethleffs erstellt worden. Sie wurde trotzdem bezahlt, weil Arist Dethleffs erklärte: „Man soll dem Ochsen, der drischt, nicht das Maul verbieten.“ Das bezog sich auf seinen Dank für wissenschaftliche Arbeiten. Dieses „Honorar“ wurde Arist Detheffs vom Empfänger nicht gedankt.
PS: Fridel Dethleffs-Edelmann und Ursula haben immer darauf bestanden, dass der Vorname "Fridel" und nicht wie üblich "Friedel" geschrieben wurde. Es ist deshalb für jeden Kriminologen völlig unverständlich, dass im Namen der Stiftung der Vorname falsch verwendet worden ist.